
Darf nicht in die Sammlung von Haus- und Sperrmüll einbezogen werden. Zu seiner Entsorgung sind eigene Anlagen eingerichtet; Art, Menge, Herkunft und Verblieb des gefährlichen Abfalls müssen mit Begleitschreiben nachgewiesen werden (Abfallwirtschaftsgesetz 2002). Zum gefährlichen Abfall zählen Öle und Lacke, mit Chemikalien behandeltes Holz.....
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